Beitrags‐ und Ehrenordnung
Beitrags‐ und Ehrenordnung PDF Drucken E-Mail

§ 1 Mitgliedsbeitrag für natürliche Personen

1.1.Mitglieder zahlen keinen Beitrag.

1.2. Fördermitglieder zahlen einen jährlichen Beitrag in Höhe von 24,00 Euro.

§ 2 Mitgliedsbeitrag für juristische Personen

2.1. Der Mitgliedsbeitrag für juristische Personen beträgt 48,00 Euro pro Jahr.

§ 3 Fälligkeit und Zahlungsweise

Der Mitgliedsbeitrag für Fördermitglieder und juristische Personen ist zu Beginn des Geschäftsjahres bis zum 31. Januar fällig. Er kann per Überweisung oder Barzahlung entrichtet werden.

§ 4 Mitgliedsbeitrag bei neuen Fördermitgliedern

Neue Fördermitglieder zahlen im laufenden Geschäftsjahr abhängig von ihrem Eintrittsdatum einen anteiligen Mitgliedsbeitrag. Als Eintrittsdatum gilt der Eingang des Mitgliedsantrages beim Vorstand der Fangemeinschaft Dynamo e.V. Der Mitgliedsbeitrag ist innerhalb von vier Wochen nach Bestätigung der Mitgliedschaft zu entrichten. Die Höhe des Mitgliedsbeitrages berechnet sich monatlich bis zum Ende des Geschäftsjahres. Zu zahlen ist der Mitgliedsbeitrag ab dem Monat, der dem Eintrittsdatum unmittelbar folgt.

§ 5 Mahnverfahren

1. Entsteht bei einem Mitglied ein Zahlungsverzug, hat der Vorstand zum 15. März des Jahres eine erste Mahnung, zum 30. April des Jahres die zweite und letzte Mahnung anzuweisen. Sind bis zum 30. Juni des Jahres keine Mitgliedsbeiträge entrichtet worden, kann der Vorstand den Status des betreffenden Fördermitgliedes in eine normale Mitgliedschaft ändern. Eine erneute Fördermitgliedschaft ist nur dann möglich, wenn der bis zum Tage der Statusänderung entstandene Zahlungsrückstand ausgeglichen wurde.

2. Neue Fördermitglieder erhalten eine erste Mahnung nach einem Monat, eine zweite Mahnung nach zwei Monaten ab Beginn der Mitgliedschaft. Mit Beginn des vierten Monats ab Beitritt wird die Mitgliedschaft bei bestehendem Zahlungsverzug In eine normale Mitgliedschaft gewandelt.  

§ 6 Ende der Mitgliedschaft

Das Ende einer Fördermitgliedschaft lässt die Entstehung und die Höhe des Mitgliedsbeitrages für das laufende Geschäftsjahr unberührt. Es besteht kein Recht auf Erstattung von bereits entrichteten Mitgliedsbeiträgen.

§ 7 Ehrenordnung

1. Rechte von Mitgliedern

Mitgliedern des Vereins werden folgende Rechte eingeräumt:

1.1. Teilnahme an allen Mitgliederversammlungen ohne Stimm‐ und Wahlrecht1.2. Teilnahme an allen Veranstaltungen der Fangemeinschaft Dynamo
1.3. Nutzung des Internetforums der Fangemeinschaft Dynamo und Zustellung des Newsletters
1.4. Teilnahme an Rabattaktionen des Dynamo‐Fanshops für Mitglieder der Fangemeinschaft Dynamo.

2. Rechte von Fördermitgliedern und juristischen Mitgliedern Fördermitgliedern des Vereins werden folgende Rechte eingeräumt:

2.1. Teilnahme an allen Mitgliederversammlungen inklusive Stimm‐ und Wahlrecht
2.2. Teilnahme an allen Veranstaltungen der Fangemeinschaft Dynamo
2.3. Alle Ausgaben des Magazins „Nachspielzeit“ kostenlos
2.4. Rabatt bei Busfahrten der SG Dynamo Dresden
2.5. Teilnahme an Rabattaktionen des Dynamo‐Fanshops für Mitglieder der Fangemeinschaft Dynamo
2.6. Rabatt bei Merchandising‐Artikeln der Fangemeinschaft Dynamo
2.7. Teilnahme an der Kartenbörse für Auswärtsspiele
2.8. Nutzung des Internetforums der Fangemeinschaft Dynamo und Zustellung des Newsletters.

§ 8 Inkrafttreten und Gültigkeit

Die Beitragsordnung wird von der Mitgliederversammlung verabschiedet und tritt mit Beginn des Geschäftsjahres 2012 Wirkung in Kraft. Sie behält ihre Gültigkeit bis zur Verabschiedung einer neuen Beitragsordnung durch die Mitgliederversammlung.

Stand: 06.02.2010
Stand: 29. Oktober 2011

 



 

25.05.2013 11:00 Uhr:
C - Jun Hallescher FC - SGD


26.05.2013 11:00 Uhr:
BL-B-Jun SGD - Holstein Kiel


26.05.2013 12:00 Uhr:
RL A-Jun SGD - Berliner SC


26.05.2013 15:00 Uhr:
Carl Zeiss Jena II - SGD II


01.06.2013 14:00 Uhr:
C - Jun SGD - FC Energie Cottbus